Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung der folgenden Benutzungsordnung sowie der sonstigen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen gestattet.
1. Benutzungsordnung:
Das Einfahren auf das Gelände von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist untersagt.
Auf dem Gelände ist Schritttempo zu fahren. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Die überdachten Waschboxen sind ausschließlich für PKWs, Kleinbusse und Krafträder sowie für Zweiräder bestimmt. Bei der Einfahrt in die Waschboxen sind die maximalen Höhen- und Gewichtsangaben unbedingt zu beachten. Weiterhin dürfen in den Waschboxen unter Berücksichtigung der Höhen und Gewichtsangaben auch Reise- und Wohnmobile, sowie Wohnwagen, Wohnanhänger, geschlossene Transporter und Quads bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gereinigt werden. Führer eines Gespannes (Kraftfahrzeug mit Wohnwagen bzw. Wohnanhänger oder Anhänger, sowie Fahrzeuge mit Überlänge) müssen sicherstellen, dass beim Reinigen des Gespannes der Verkehrsfluss auf dem Gelände nicht gestört wird und dass insbesondere die Ein- und Ausfahrten stets problemlos befahrbar sein müssen. Auch ist sicherzustellen, dass die übrigen Kunden/innen bei der Reinigung Ihrer Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.
Ist ein Freiwaschplatz (ohne Überdachung) am Standort vorhanden, dürfen auch Fahrzeuge bis
4 Meter Gesamthöhe und einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gereinigt werden.
Stark verschmutzte Bau-, Land- und Forstfahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden. Ebenso dürfen keine Militär- und Viehtransporter sowie sonstige Gegenstände gewaschen werden.
Ladeflächen von Transport- und Nutzfahrzeugen dürfen generell nicht gereinigt werden.
Bevor das Betriebsgelände befahren wird, sind alle Fahrzeuge von grobem Schmutz (z. B. Lehmbrocken, Sand, Kies, sonstigem Unrat usw.) zu befreien. Anhänger sind vor der Einfahrt auf das Betriebsgelände ebenfalls entsprechend zu reinigen, dies gilt insbesondere für die Ladefläche. Diese ist in jedem Fall vor der Einfahrt auf das Betriebsgelände von Verunreinigungen jeglicher Art zu befreien.
Die Fahrzeugführer/innen sind dafür verantwortlich, dass die zu reinigenden Fahrzeuge in der Mitte der Waschboxen, bzw. mittig auf dem Freiwaschplatz positioniert sind. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den Betonbodenplatten gewaschen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Reinigungsarbeiten auf den Pflasterflächen vor oder hinter den Bodenplatten durchgeführt werden. Führer/innen eines Gespannes, oder Anhängern, sowie von Fahrzeugen mit Überlänge, müssen evtl. durch einen Positionswechsel des Gespannes dafür sorgen, dass die Reinigung ausschließlich auf den Betonbodenplatten erfolgt.
Der Waschplatz, sowie das Umfeld sind nach dem Reinigen in sauberem und ordentlichem Zustand zu verlassen, sodass nachfolgende Benutzer/innen keine Beeinträchtigungen haben.
Weitere Reinigungstätigkeiten nach dem Waschen
(z. B. Abledern, Innenreinigung, Lackpflege usw.) sind in der Waschbox untersagt. Unverzüglich nach dem Beenden des Waschvorganges ist die Waschbox zu verlassen.
Die Hochdrucklanze ist mit beiden Händen festzuhalten und es ist auf ausreichenden Abstand zum Fahrzeug zu achten. Von Reifen und Dichtungen ist ein Abstand von mind. 30 cm einzuhalten. Die Hochdrucklanze ist nur auf das zu reinigende Fahrzeug zu richten.
Auf Druckschwankungen ist zu achten. Die Hochdrucklanze ist jederzeit so zu führen, dass auch nach Ablauf eines Programms bzw. bei dann druckloser Schlauchleitung, die Hochdrucklanze nicht auf das Fahrzeug fällt oder das Fahrzeug berührt und dieses evtl. beschädigt.
Vorsicht bei mangelhaften Lacken und nicht serienmäßigen An- und Aufbauten.
Handwäsche mittels Schwamm, Eimer oder sonstiger Utensilien ist nicht gestattet.
Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist nicht gestattet.
Motorwäsche ist ausdrücklich untersagt.
Motoröl- Bremsflüssigkeits- oder Getriebeölwechsel sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind auf dem gesamten Gelände ausdrücklich untersagt.
Teilereinigung sowie die Reinigung von verölten An- und Aufbauten von Nutzfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Abschmiernippel und sonstige mit Ölen und Fetten behaftete Partien an Fahrzeugen bzw. ölige Teile dürfen nicht gereinigt werden.
Die gleichzeitige Benutzung von Hochdrucklanze und Schaumbürste ist strengstens untersagt. Hierbei kann es zu Kollision der beiden Deckenkreisel mit schwerwiegender Beschädigung kommen. Die Geräte sind entsprechend der Waschprogrammabfolge zu benutzen. Beim Reinigen mit der Waschbürste ist darauf zu achten, dass diese nur nach Aktivieren des Programms „AKTIVSCHAUM“ zu benutzen ist. Eine Bürstenwäsche ohne Aktivschaum kann zu Beschädigungen am Fahrzeug führen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.
Vor der Ausfahrt aus den Waschboxen/ dem Freiwaschplatz ist darauf zu achten, dass keine Hochdruckschläuche oder sonstige Anbauten der Waschanlage am Fahrzeug (Spiegel, Dachaufbauten, Gepäckträger usw.) hängen bleiben.
Die Benutzung der Waschboxen oder des Freiwaschplatzes darf nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise durchgeführt werden. Das Betreten der Waschanlage, bzw. der Waschboxen oder des Freiwaschplatzes zu anderen Zwecken oder durch andere Personen ist verboten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Anlage nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen, bzw. Erziehungsberechtigten, betreten oder benutzen.
Unsere Reinigungsgeräte werden regelmäßig überprüft und instand gehalten. Überzeugen Sie sich vor der Inbetriebnahme der Geräte bitte jedes Mal, dass sich diese, soweit erkennbar, in einem einwandfreien Zustand befinden. Insbesondere sind die Bürstenkörper, der Düsenschutz, die Lanzenrohre und die Hochdruck-schläuche auf Fremdkörper, Verschmutzungen oder Beschädigungen zu überprüfen. Bei erkennbaren Beschädigungen oder Mängeln der Geräte informieren Sie vor der Inbetriebnahme bitte den Betreiber oder das Servicepersonal (Tel-Nr. siehe unten) und fahren Sie nach deren Anweisungen ggf. eine andere Waschbox an.
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der StVO entsprechend. Das Befahren und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Frost wird nicht oder nur eingeschränkt gestreut. Betreten und die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teilbereiche untersagt.
In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll oder gewerblicher Müll darf nicht zurückgelassen werden.
2. Haftung des Anlagenbetreibers und der Benutzer
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können zu Sach- und Personenschäden sowie zu Umweltschäden führen. Für solche Schäden haften die Benutzer der Anlage, soweit sie diese durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zu vertreten haben.
Für eine durch unsachgemäße Verschmutzung der Anlage erforderliche Reinigung wird vom Betreiber in jedem Einzelfall eine Reinigungspauschale in Höhe von mind. 50€ erhoben. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadensbetrages ist dadurch nicht ausgeschlossen. Den Benutzern bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können ordnungswidrig oder sogar strafbar sein.
Wir gewähren bei Beachtung der Benutzungsordnung und den sonstigen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen für die Anlage eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.
Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeuges, haben die Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich dem Betreiber oder dem Servicepersonal (Tel-Nr. siehe unten) mitzuteilen.
Für Schäden, die den Benutzern dadurch entstehen, dass sie die Benutzungsordnung, bzw. Bedienungs- und Sicherheitshinweise nicht beachtet haben, insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden, ist die Haftung des Anlagenbetreibers ausgeschlossen.
Für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, haftet der Betreiber nur, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung des Betreibers für Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich durch Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können von den Benutzern nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem zuständigen Anlagenbetreiber mitgeteilt/ nachgewiesen wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sollte eine Bedingung oder ein Teil derselben ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
3. Allgemeines
Es wird ein pfleglicher und umsichtiger Umgang der Benutzer mit sämtlichen zur Verfügung gestellten Reinigungsgeräten, wie der gesamten Waschtechnik, Staubsaugeranlagen, sowie der Geldwechsel- und Bonuskartenautomaten vorausgesetzt.
Zuwiderhandlungen, insbesondere die Verunreinigung der Anlage mit Müll und sonstigen unerlaubten Ablagerungen werden zur Anzeige gebracht.
Ebenso werden Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Reinigungsgeräte, sowie Schäden durch Anprall an den An- und Aufbauten der Waschanlage, welche vom Verursacher/in nicht selbst dem Betreiber angezeigt und gemeldet werden, unverzüglich zur Anzeige gebracht.
BONUSKARTEN: Rücknahme der Bonuskarten gegen Auszahlung des Pfandes erfolgt nur bei intakten Karten. Diese dürfen nicht geknickt, verbogen, beschädigt oder stark verschmutzt sein. Ein Restguthaben auf der Bonuskarte wird nicht ausgezahlt.
WASCHMARKEN: Eine Rückgabe der Waschmarken ist nicht möglich. Diese gelten ausschließlich als Zahlungsmittel/ Münzeinwurf zur Fahrzeugwäsche, bzw. zum Staubsaugen an den SB-Saugern.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Email: info@waschweltwadgassen.de
Stand: August 2011